Schimmel in der Mietwohnung - worauf Vermieter achten müssen

Schimmel in der Wohnung ist eine der häufigsten Streitquellen in Mietverhältnissen. Und das mit wachsender Tendenz, insbesondere wegen zunehmender und nicht selten fehlerhafter Dämmmaßnahmen. Vor allem Vermieter sollten folgende Hintergründe und Urteile kennen.

Mangel, Fehlverhalten oder beides

Hohe Luftfeuchtigkeit und niedrige Temperaturen sind die wesentlichen Faktoren für Schimmelbildung. Gerade warme Luft nimmt erheblich mehr Feuchtigkeit auf als kalte Luft. Ist die Aufnahmekapazität allerdings überschritten, kondensiert die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit an der kältesten Stelle im Raum, die oft – aber nicht ausschließlich – in der Nähe der Fenster liegt. Derart schimmelfreundliches Klima kann durch fehlerhafte Nutzung, durch die Bauart oder durch beides bedingt sein – wobei im letztgenannten Fall Vermieter wie Mieter ein jeweiliges Mitverursachen trifft. Im Rahmen der Beweisführung gilt dann: Der Vermieter muss zunächst beweisen, dass kein Baumangel vorliegt. Gelingt ihm das, muss der Mieter beweisen, dass er die Mängel nicht durch ein nutzungsbedingtes Fehlverhalten verursacht hat. Im Fall des Falles klärt ein Gutachter die Schimmelursachen. Aber selbst wenn das Gutachten eine fehlerhafte Wohnungsnutzung des Mieters feststellt, muss er, wie noch gezeigt wird, nicht zwangsläufig dafür einstehen.

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