Elternunterhalt: So vermeiden Sie die Zahlung wegen Verwirkung

Wer zu den Eltern jahrelang keinen Kontakt hatte, sieht oft nicht ein, Elternunterhalt zu zahlen, wenn diese bedürftig werden. Und tatsächlich kann der Zahlungsanspruch der Eltern unter gewissen Voraussetzungen wegen unbilliger Härte verweigert werden.

Zwischen Eltern und Kindern besteht als Verwandte gerader Linie eine gegenseitige Unterhaltspflicht (Paragraf 1601 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).

Schonvermögen zugebilligt

Das bedeutet unter anderem auch, dass sich bedürftige Eltern im Alter an ihre Kinder wenden und Unterhalt von diesen verlangen können.

Dem Unterhaltspflichtigen wird dabei ein Schonvermögen zugebilligt, das von der Unterhaltspflicht ausgenommen wird. Wer diese Freigrenze aber überschreitet, wird häufig zur Kasse gebeten und soll die Pflegekosten bezahlen.

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