Streit um Witwenrente

Wenn ein jahrelang unverheiratet zusammenlebendes Paar die geplante Hochzeit so lange aufschiebt, bis eine lebensbedrohliche Erkrankung eines Partners festgestellt wird, ist davon auszugehen, dass die Ehe in erster Linie deshalb geschlossen wurde, um den überlebenden Partner mit einer Witwen- oder Witwerrente zu versorgen. Stirbt der erkrankte Partner innerhalb des ersten Ehejahrs, steht dem überlebenden Partner deshalb keine Hinterbliebenenrente zu.

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