Wenn eine Verletzung die Urlaubsfreude trübt

Wird ein Pauschalreisender verletzt, weil sich ein ordnungsgemäß angebrachtes Waschbecken seines Hotelzimmers lockert und zu Boden stürzt, so kann er in der Regel weder den Reiseveranstalter, noch den Inhaber des Hotels zur Verantwortung ziehen. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München vom 3. Dezember 2013 hervor (Az.: 274 C 14644/13).

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