Streit um Krankengeld-Berechnung

Die Bemessungsgrundlage für Krankengeld ist das Arbeitsentgelt, das in den letzten drei Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit tatsächlich erzielt wurde. Deshalb werden grundsätzlich auch Überstunden berücksichtigt. Wenn Überstunden zwar geleistet, aber nicht abgerechnet wurden, fließt das Entgelt dafür nicht in die Berechnung ein. So hat die 12. Kammer des Sozialgerichts Kassel in einem Urteil vom 5. Februar 2014 entschieden (Az.: S 12 KR 195/13).

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