Krankengeldanspruch nach Beschäftigungsende

Sechs Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und anschließend Krankengeld von der Krankenkasse – das erhalten erkrankte Arbeitnehmer im Normalfall. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis währenddessen endet, gibt es bei ununterbrochen bescheinigter Arbeitsunfähigkeit weiterhin Krankengeld. Wie leicht ein Anspruch aber untergehen kann, zeigt ein aktuell vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedener Fall.

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