Das sind die häufigsten Fehler bei Vorsorgevollmachten

Die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht ist inzwischen bekannt. Viele Muster sind aber fehlerhaft oder nicht praxistauglich. Folge: Die Dokumente werden oft nicht anerkannt. Folgende Fehler sollte man vermeiden:

Fehler 1: Wahl des falschen Dokuments

Wer rechtsverbindlich seine Vertrauten für sich entscheiden lassen will, sollte keine Betreuungsverfügung erstellen. Diese ist keine Ergänzung zu einer Vorsorgevollmacht, sondern eine Alternative zur Vollmacht. Also entweder Vollmacht oder Betreuungsverfügung. Mit der Vollmacht legt man rechtsverbindlich fest, welcher Bevollmächtigte ab Unterschrift und ohne weitere Beteiligung des Betreuungsgerichts entscheidet. Ein staatlicher Betreuer darf dann grundsätzlich nicht mehr eingesetzt werden. Eine Betreuungsverfügung dagegen regelt, wer Betreuer werden soll. Das muss aber immer das Betreuungsgericht entscheiden, und das kann, da eine Betreuungsverfügung gerade nicht rechtsverbindlich ist und dem Richter ein Ermessen zusteht, eine andere Person als die vorgesehene werden. Aber selbst wenn der Richter dem nicht rechtsverbindlichen Wunsch des Verfügenden folgt, dann muss der Betreuer von da an alle wichtigen Entscheidungen mit dem Betreuungsgericht abstimmen und regelmäßig Rechenschaft über das betreute Vermögen ablegen. Aber wer will schon Entscheidungen über die Gesundheit der eigenen Frau oder deren Vermögen mit einem Rechtspfleger besprechen müssen? Deshalb Vollmacht statt Betreuungsverfügung.

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