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§2 Abs. i) ARB AVB ...für die Verteidigung wegen des Vorwurfes
a ) eines verkehrsrechtlichen Vergehens.
b ) eines sonstigen Vergehens, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherungsnehmer ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. |
