Die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
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Kündigungen von Mietverträgen, Mieterhöhungen, Schäden in der Wohnung bzw. am Haus führen oft zu Streitigkeiten, die vor Gericht enden. Von der Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz werden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen.
Die Wohnungs- und Gründstücks-Rechtsschutz kann einzeln abgeschlossen werden. Versichert werden können folgende Objekte:
Beachten Sie: Versicherungsschutz besteht jeweils nur in der Eigenschaft, die Sie in der Versicherungspolice angeben, z.B. als Mieter oder Eigentümer Ihrer selbst genutzten Wohnung oder Hauses. | ||||
| Sie sind Mieter einer Wohnung oder eines Hauses... | ||||
| Sie sind Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses... | ||||
| Sie sind Vermieter von Wohnobjekten... | ||||
| Folgende Rechts-Schutz-Gebiete werden abgedeckt ... | ||||
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Sie sind Eigentümer einer Wohnung, eines Hauses...
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Sie sind Vermieter von Wohnobjekten...
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Folgende Rechts-Schutz-Gebiete werden abgedeckt ...
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