Jeder Beruf birgt eigene Risiken. Schon ein kleiner Fehler, eine Unachtsamkeit oder eine falsche Entscheidung kann unkalkulierbare Folgen für Sie selbst, einen anderen Menschen oder ein anderes Unternehmen haben.
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Als Selbstständiger oder Unternehmer sind Sie
und auch Ihre Mitarbeiter, schadenersatzpflichtig, wenn durch Ihre betrieblichen Tätigkeiten, Sach- oder Personenschäden entstehen! mehr...
und auch Ihre Mitarbeiter, schadenersatzpflichtig, wenn durch Ihre betrieblichen Tätigkeiten, Sach- oder Personenschäden entstehen! mehr...
Besonders wichtig ist diese Versicherung für Unternehmen, die von der Mitarbeit eines Geschäftsführers (z.B. Arztpraxis) abhängig sind. Kann dieser durch Krankheit oder Unfall nicht arbeiten, ist mit enormen finanziellen Belastungen zu rechnen!
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Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen, die aus Versehen entstehen können; z.B. löscht ein Angestellter versehentlich die Datenbank eines Kunden. Die
erneute Beschaffung der Daten ist sehr teuer und natürlich auch zeitaufwendig.
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Kennen Sie noch ein Unternehmen, das ohne die Unterstützung von moderner Technik arbeitet?
Kommt es zu Schäden z.B. an der EDV-Anlage, ersetzt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder Neubeschaffung. mehr...
Kommt es zu Schäden z.B. an der EDV-Anlage, ersetzt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder Neubeschaffung. mehr...
Entstehen Schäden an der Einrichtung Ihres Betriebes, Ihren Waren oder Vorräten oder gar dem Eigentum Ihrer Mitarbeiter, schützt Sie die Betriebsinhalts- Versicherung vor den finanziellen Folgen.
Die Beiträge zur Versicherung zählen als Betriebsausgaben.
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Ihr Angestellter ist mit seiner Kündigung nicht einverstanden; er
klagt. Rechtsstreitigkeiten können zu einem unkalkulierbaren und hohen Risiko werden. Auf jeden Fall müssen Sie sich als Selbstständiger oder Unternehmer einfach davor schützen.
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Schäden, die während der Bauphase z.B. durch höhere Gewalt, Fahrlässigkeit oder Diebstahl eintreten, müssen - je nach Vertragslage - von ausführenden Unternehmen, Handwerkern oder dem Bauherrn übernommen werden.
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Seit dem 14.11.2007 ist das sogenannte Umweltschadensgesetz in Kraft. Erstmals wurde eine öffentlich-rechtliche Haftung für Umweltschäden normiert. Das "Verursacherprinzip" wurde auf Umweltschäden ausgedehnt, für deren Beseitigung bis dahin die Allgemeinheit verantwortlich war.
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Photovoltaik-Anlagen (Solarstromerzeuger) werden immer häufiger auch gewerblich genutzt. Zukünftige Betreiber einer solchen Anlage sollten sich frühzeitig über die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes für ihre Investition informieren.
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