Viola SingerRecht
Autounfall: Wenn der Kfz-Gutachter sich verschätzt
Nach wie vor scheint das Auto des Deutschen liebstes Kind zu sein. Es wird getunt, gepimpt und ständig auf Hochglanz poliert. Umso schlimmer ist es, wenn der Wagen bei einem Unfall stark beschädigt wird. Hier darf der Eigentümer jedoch keine Unsummen für die Reparatur verlangen – will er das Kfz behalten, darf er von seinem Unfallgegner höchstens 130 % des Wiederbeschaffungswerts fordern. Das wiederum ist der Betrag, den er aufwenden müsste, um das gleiche bzw. ein gleichwertiges Kfz im ...