Rechtsspruch
Streit um Wegeunfall
Zwar ist das Zurücklegen des Wegs zur Arbeit und zurück von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Dies gilt jedoch nicht für alle Vorbereitungshandlungen, die damit zusammenhängen, wie etwa das Anbringen einer Plane nach der Hinfahrt, damit eventueller Schneefall nicht bis zur Rückfahrt anfrieren kann. Dies ist der Tenor eines Urteils des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2014 (L 3 U 196/13).