Kfz-Versicherung
Unfall beim Rückwärtsfahren
Einen rückwärts aus einer Parkbucht ausfahrenden Autofahrer trifft eine vergleichsweise höhere Sorgfaltspflicht als den auf einem Parkplatz Vorwärtsfahrenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vorwärtsfahrende mit Schrittgeschwindigkeit fährt und zu den Parkbuchten einen ausreichenden Abstand einhält. Im Falle eines Unfalls ist daher in der Regel von einer alleinigen Haftung des rückwärts Ausfahrenden auszugehen, so das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil vom 9. Oktober