- Wer geblitzt wurde, sollte nicht gleich bei den Behörden nachfragen.
- In der Regel sendet die zuständige Behörde einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen.
- Die Verjährung eines Geschwindigkeitsverstoßes kann sich aufgrund der Unterbrechnung der Verjährung unterschiedlich gestalten.
- Die Zahlung der Geldbuße schließt einen noch rechtzeitig möglichen Einspruch nicht aus.
- Auch ein Fahrverbot kann durch rechtzeitigen Einspruch verhindert werden, erfordert aber gute Gründe, um das Gericht zu überzeugen.
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