Vorladung wegen Unfallflucht: Was Sie jetzt tun sollten...

Als im Verkehrsrecht tätiger Rechtsanwalt vertrete ich regelmäßig Mandanten, die mit einer Vorladung der Polizei zu mir kommen, in denen man ihnen einen Verstoß gegen § 142 StGB vorwirft. Diese Strafvorschrift stellt das „Unerlaubte Entfernen vom Unfallort” unter Strafe. Umgangssprachlich spricht man von „Unfallflucht” oder „Fahrerflucht”, obwohl man nicht nur als Fahrer unerlaubt den Unfallort verlassen kann.

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