Crash beim Rückwärtsfahren

Wenn zwei Fahrzeuge beim Ausparken zusammenstoßen, wird davon ausgegangen, dass auch derjenige Fahrer eine Haftung von 25 Prozent tragen muss, der während des Vorfalls sein Fahrzeug nicht bewegt hat. Nur wenn er eindeutig nachweisen kann, dass er mindestens zwei Sekunden gestanden hat, wäre er entlastet. Das ist der Tenor eines Urteils des Landgerichts Karlsruhe vom 15. April 2016 (20 S 95/14).

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