Streit um Benzinklausel

Wird ein Fahrzeug beschädigt, weil dessen Führer beim Aussteigen eine Bauschaumflasche aus der Hand gleitet, so handelt es sich nicht um einen Vorgang, der in den Anwendungsbereich der sogenannten Benzinklausel einer Privathaftpflicht-Versicherung fällt. Das hat das Landgericht Hagen mit Urteil vom 31. Januar 2017 entschieden (9 O 293/15).

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