Haftungsausschluss bei Überlassung eines Autos?

Wer einem anderen regelmäßig unentgeltlich sein Auto überlässt, bringt damit nicht zum Ausdruck, dass er auf den Ersatz von Schäden an dem Fahrzeug verzichtet, welche der Entleiher verursacht hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2016 hervor (15 U 148/15).

Nach einem Bericht des Deutschen Anwaltvereins hatte der Kläger seiner Tochter seinen Personenkraftwagen zur Nutzung überlassen. Die wiederum erlaubte einer Freundin, das Fahrzeug bei Bedarf zu nutzen. Dazu übergab sie ihr einen Zweitschlüssel.

hier weiterlesen: Versicherungsjournal