Ersatz der Reparaturbestätigung bei fiktiver Schadensabrechnung?

Der Geschädigte eines Unfalls kann sich entscheiden, ob er seinen Wagen – falls noch möglich – reparieren lässt und die konkret hierfür angefallenen Kosten ersetzt verlangt, oder ob er seinen Schaden fiktiv abrechnet. Das bedeutet, er lässt von einer Werkstatt oder einem Sachverständigen den Betrag schätzen, der für die Reparatur aufgewendet werden müsste, und verlangt diesen vom Unfallverursacher. Doch ist es möglich, die beiden Arten der Schadensabrechnung miteinander zu kombinieren, wenn sich z. B. später herausstellen sollte, dass die Reparatur doch mehr kostet, als ursprünglich veranschlagt?

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