Elternunterhalt: Was zählt zum Schonvermögen?

Haben die pflegebedürftigen Eltern kein eigenes Vermögen, müssen ihre Kinder für die Heimkosten aufkommen. Allerdings wird den Unterhaltspflichtigen ein Schonvermögen zugestanden, das beispielsweise die selbstbewohnte Immobilie oder Altersvorsorgevermögen umfasst.

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