Jetzt schon auf Sommerräder wechseln?

Die ersten Frühblüher und Sonnenstrahlen locken zu langen Spaziergängen.

Für manch` einen stellt sich jetzt die Frage: Soll ich nun schon die Sommerreifen aufziehen oder vielleicht doch lieber noch warten? Laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) gilt in Deutschland seit dem Jahr 2010, dass Kfz bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen. Geregelt ist dies in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dort unter § 2 Abs. 3a.

Wer gegen die Vorschrift verstößt, riskiert ein Bußgeld von 60 € und einen Strafpunkt in Flensburg. "Bei Behinderung des Verkehrs erhöht sich das Bußgeld auf 80 €", erläutert ADAC-Techniker Heinz-Gerd Lehmann. Bei Auslandsreisen mit dem Auto müssen die Vorschriften des jeweiligen Reiselandes beachtet werden. Ein konkreter Zeitraum, wie z. B. „von Oktober bis Ostern“ ist nicht vorgeschrieben, wird aber von Fachleuten allgemein empfohlen.

Zahlt meine Versicherung, wenn ich im Winter mit Sommerreifen fahre?

Ein ganz klares ‚Jaein‘. Es muss zwischen Haftpflichtschutz und Vollkaskoschutz unterschieden werden. Der GDV hat hierzu bereits 2013 einen interessanten Artikel veröffentlicht: Brauche ich Winterreifen, damit die Kfz-Versicherung zahlt?

Quelle: Invers GmbH