Nötigung im Straßenverkehr

Wer kennt das Problem nicht: Man muss z. B. pünktlich in die Arbeit oder zu einem Termin, der Partner wartet oder die Kinder müssen vom Hort abgeholt werden – aber der Autofahrer weiter vorne in der Schlange scheint alle Zeit der Welt zu haben und schleicht über die Straßen. Am liebsten würde man ihm durch dichtes Auffahren zeigen, wie er herumtrödelt, oder seinen Wagen einfach überholen. Doch Vorsicht: Wer sich wie ein Verkehrsrowdy aufführt, muss damit rechnen, bald selbst auf der Anklagebank zu sitzen. Der Vorwurf: Nötigung im Straßenverkehr. Die Redaktion von anwalt.de nennt fünf Situationen, die unter Umständen eine Nötigung darstellen können.

Allgemeines zur Nötigung im Straßenverkehr

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