So lässt sich für 2016 die Steuerlast noch senken

Ausgaben schmälern eigentlich das eigene Budget, doch bestimmte Kosten reduzieren auch die Lohn- und Einkommensteuerlast eines Arbeitnehmers. Zu diesen steuersparenden Ausgaben zählen unter anderem die sogenannten Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen (Kosten für eine Haushaltshilfe) und/oder Handwerkerkosten.

Damit eine Steuerminimierung durch diese Kosten noch in diesem Jahr möglich ist, müssen die entsprechenden Ausgaben in 2016 angefallen und auch noch in diesem Jahr bezahlt worden sein.

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