Deko fällt aus Fenster und Passant auf den Kopf: Wer haftet?

Nicht alles Gute kommt von oben. Wer an einem Haus vorbeiläuft, sollte vielmehr aufpassen, dass er nicht unbeabsichtigt Zielscheibe der Anwohner wird, die sich über ihre Wohnungsfenster diverser Gegenstände, wie z. B. dem dreckigen Putzwasser, Dekorationsgegenständen oder – wie es die Werbung eines bekannten schwedischen Möbelhauses nahelegt – ausgedienten Weihnachtsbäumen, entledigen. Jeder Leser, für den diese Warnung zu spät kommt, stellt sich verständlicherweise die Frage, ob er wenigstens vom Schütt- und Wurfspezialisten Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verlangen darf.

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