Streit um Fahrtkosten im Außendienst

Ein Außendienstmitarbeiter, der mit seinem Privat-Pkw regelmäßig zwischen seiner Wohnung und dem Betriebssitz seines Arbeitgebers pendelt, um dort einen Dienstwagen zu übernehmen, kann die Fahrtkosten dem Finanzamt gegenüber nur im Rahmen der Entfernungspauschale geltend machen. Das hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 17. Februar 2016 entschieden (11 K 3235/14 E).

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