Frostschaden in unbewohntem Ferienhaus

Kommt es in einem im Winter unbewohnten Ferienhaus zu einem Frostschaden an Wasserleitungen und Heizungsrohren, obwohl die Heizkörperventile auf Sternstellung gebracht und das Haus zwei Mal wöchentlich durch Nachbarn kontrolliert wurde, so darf sich der Leitungswasser-Versicherer nicht auf Leistungsfreiheit berufen. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 23. Dezember 2015 hervor (5 U 190/14).

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