Dürfen Autohändler auf die TÜV-Prüfung vertrauen?

Erwirbt ein Autohändler einen Gebrauchtwagen, muss er ihn vor dem Weiterverkauf auf Mängel untersuchen. Schließlich verlangt er für den Wagen mehr Geld, als er selbst beim Ankauf bezahlt hat. Aus diesem Grund kann der Autokäufer erwarten, dass der Pkw zuvor auf Mängel und Funktionsfähigkeit überprüft wurde. Diese generelle Überprüfungspflicht entfällt selbst dann nicht, wenn der Wagen vor Übergabe an den neuen Eigentümer vom TÜV (Technischer Überwachungsverein) durchgecheckt und für fahrtauglich erklärt wurde.

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