Vorstellungsgespräch mit fatalen Folgen

Ein Arbeitsloser, der auf dem direkten Weg zu beziehungsweise von einem Vorstellungsgespräch verunglückt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Sozialgericht Konstanz mit Urteil vom 26. November 2014 entschieden (Az.: S 11 U1929/14).

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