BGH-Urteil zur Vorsorgevollmacht: Kein Handeln im eigenen Interesse

In einem aktuellen Urteil zur Vorsorgevollmacht hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Vorsorgebevollmächtigte nicht berechtigt ist, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen.


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