Kein Betriebsausgabenabzug für überlassenen Firmenwagen

Für einen Firmenwagen kann man als Arbeitnehmer dann die sogenannte 1-%-Regel in Anspruch nehmen, wenn für das besagte Fahrzeug kein Fahrtenbuch geführt wird. Hierzu muss monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des PKW als Sachbezug zusätzlich zum regulären Einkommen versteuert werden.


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