Neues Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr

Das ab sofort geltende Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll einen Wandel zu einer „Kultur der unverzüglichen Zahlung“ und „mehr Zahlungsdisziplin“ bringen. So steht es jedenfalls in der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie (RL 2011/7/EU). Ihre Ziele finden sich jetzt im neuen § 271a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie dessen weitere Paragrafen 286, 288, 308 und 310 BGB. Im Wesentlichen regelt das neue Gesetz Vereinbarungen über Fristen der Bezahlung, Überprüfung und Abnahme von Leistungen.

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