1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch für das ganze Jahr

Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige die Wahl, nach welcher Methode er seinen auch privat genutzten Dienstwagen versteuern will. Ein Wechsel soll aber nicht jederzeit möglich sein, sondern nur zum Jahresende bzw. Ende des Veranlagungszeitraumes.

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