Erbausgleich für das pflegende Kind

n einer Familie mit mehreren erwachsenen Kindern pflegt eines die alte und bedürftige Mutter oder den Vater zu Hause, die Geschwister kommen hingegen nur zu Besuch. Für solche Fälle sieht das Gesetz unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich für den Pflegenden im Erbfall vor – über den die Erben häufig streiten. Mit bestimmten Maßnahmen kann das pflegende Kind dem vorbeugen.

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