BGH: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig

Karlsruhe/Bremen. Jahrelang kassierten Banken und Sparkassen für Abschlüsse von Krediten von ihren Kunden Bearbeitungsgebühren. Nachdem diverse Oberlandesgerichte derartige Gebühren für unzu­lässig erklärt hatten, entschied der Bundesgerichtshof am 13. Mai 2014 (Az. XI 170/13 und XI 405/12) zugunsten der Bankkunden. Kreditinstitute können derartige Gebühren jetzt nicht mehr verlangen. Die Kreditnehmer können sogar gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern, soweit die Ansprüche nicht verjährt sind.

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