Ehegattenarbeitsverhältnis: Betriebsausgaben für angemessene Bezahlung

Bei selbstständig tätigen Personen arbeitet oft auch die Ehefrau bzw. der Ehemann mit. Deren Arbeitslohn wird gerne als Betriebsausgabe abgezogen. Schließlich mindert das den zu versteuernden Gewinn und das Geld bleibt trotzdem in der Familie. Bei einem außergewöhnlich gut bezahlten Arbeitsverhältnis soll das allerdings auf den angemessenen Teil der Vergütung beschränkt sein. Privat veranlasste Unterhaltsleistungen sollen das Betriebsergebnis nicht verfälschen.

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