Arbeitnehmerhaftung: Missgeschick, Unfall oder Absicht?

Ein Missgeschick kann jedem einmal unterlaufen, auch bei der Arbeit. Umgekehrt ist es durchaus möglich, dass Arbeitnehmer weniger sorgfältig mit Arbeitsmitteln umgehen. Wird dabei Firmeneigentum beschädigt, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer dafür aufkommen muss. Die Redaktion von anwalt.de informiert, wann eine Haftung des Arbeitnehmers in Betracht kommt und welche Kriterien vor Gericht miteinfließen.

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