TÜV/HU abgelaufen - Welches Bußgeld droht bei Fristüberschreitung?

Die Fristen für die Hauptuntersuchung (umgangssprachlich meist TÜV genannt) beträgt für PKWs, LKWs bis 3,5 t, Motorräder sowie Anhänger grundsätzlich 24 Monate. Bei neu zugelassenen PKWs und neu zugelassenen Anhängern bis 750 kg beträgt der erste Untersuchungsintervall sogar 36 Monate nach der Erstzulassung.

Bei Überziehung der Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate drohen folgende Bußgelder und Punkte in Flensburg (Stand September 2012):

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