Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit

Auswirkungen der Berufsunfähigkeit auf die Krankentagegeldversicherung

Die Krankentagegeldversicherung sichert für den Versicherungsnehmer das Risiko ab, dass er erkrankt und aufgrund dessen keine oder geringere Einkünfte erzielen kann. Bei Angestellten tritt dies erst mit Ablauf der Entgeltfortzahlung ein, weshalb in der Regel eine Karenzzeit von 43 Tagen vereinbart wird. Diese Zeit zu Beginn des Versicherungsfalls, in der keine Leistung durch den Versicherer geschuldet wird, ist in Krankentagegeldversicherungen von Selbstständigen häufig kürzer bemessen.

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