Finanzen
Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel?
Vermögen, das im Rahmen einer Sterbegeld-Versicherung zur Absicherung der Kosten einer angemessenen Bestattung angespart wird, darf nicht auf ergänzende Grundsicherungs-Leistungen angerechnet werden. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 7. Juni 2016 hervor (S 18 SO 108/14). ...