Aktuelles
Mindestlohngesetz: Was ändert sich im Minijob ab 01.01.2015?
Wird der Höchstsatz von 450 € monatlich als Pauschalbetrag für die geleistete Arbeit vertraglich vereinbart, ohne einen Stundensatz oder eine konkrete Arbeitszeit zu vereinbaren, schuldet der Arbeitnehmer ab 1.1.2015 bei einem Mindeststundenlohn von 8,50 € maximal 52,9 Arbeitsstunden (52 Stunden und 54 Minuten) im Monat.