Kfz-Versicherung
Schadensersatzpflicht bei Kollision mit offener Kfz-Tür?
Eine Fahrzeugtür darf nur dann geöffnet werden, wenn dadurch keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Ist die Tür allerdings schon offen und stößt ein von hinten kommendes Auto dagegen, weil der Fahrzeugführer einen zu geringen Seitenabstand eingehalten hat, muss der nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a. M. 50 Prozent des Schadens tragen. ...