Bauen und Wohnen
HausratEine Hausratversicherung ist nicht zwingend für alle Schäden
an Möbeln zuständig. So ist etwa eine Küche, die individuell auf
den betreffenden Raum zugeschnitten wurde, Bestandteil des
Gebäudes. Schäden werden deshalb von der Wohngebäudeversicherung
reguliert. Eine Einbauküche, die aus serienmäßig hergestellten
Einzelteilen zusammengesetzt ist, zähle hingegen zum Hausrat.
(Oberlandesgericht Köln AZ 5 U36/92) (Quelle:Mitteldeutsche Zeitung
vom 25.6.2011) |
