Gesundheit und Pflege
Zahnersatz im AuslandAuch wenn man sich im EU-Ausland zahnprothetisch behandeln lässt, muss man seiner Krankenkasse einen aktuellen Heil- und Kostenplan vorlegen und dessen Genehmigung abwarten. Andernfalls verliert man den Anspruch auf Erstattung der üblichen Festzuschüsse, das zeigt eine Entscheidung des Bundessozialgerichts in Kassel (Az.: B 1 KR 19/08 R). (Quelle:Money Times Internet-Finanzzeitung 34.Woche vom 19.08.2009)InvaliditätWer nach einem Unfall eine Entschädigung von seiner privaten Unfallversicherung bekommen will, braucht eine schriftliche Bestätigung vom Arzt. Eine mündliche Aussage des Arztes reicht nicht, entschied das Oberlandesgericht Celle (Az. 8 U 161/07, nicht rechtskräftig). Die meisten privaten Unfallversicherer fordern eine schriftliche Feststellung der Invalidität innerhalb von 15 Monaten.(Quelle:Stiftung Warentest, Finanztest 8/2008) |
