Urlaub und Reise
Urlauber muss selbst auf Visa-Änderungen achtenÜber die Visa-Bedingungen ihres Urlaubslandes sollten sich Urlauber selbst auf dem Laufenden halten. Zwar ist der Reiseveranstalter verpflichtet, bei der Buchung auf die jeweilig geltenden Einreisebestimmungen des Urlaubslandes ungefragt hinzuweisen. Dies gilt allerdings nicht unbedingt für Änderungen, die sich in dem Zeitraum zwischen Buchung und Reisebeginn ergeben.(Oberlandesgericht Rostock Az.:1 U 143/08) (Quelle:Mitteldeutsche Zeitung v. 15.09.2009)ReisenEin Versicherter muss nach einer ohne konkreten Anlass durchgeführten Routineuntersuchung nicht mit einer Diagnose rechnen, die einen Reiseantritt unmöglich macht. Sein Reiserücktrittskostenversicherer ist daher auch dann zur vollen Leistung verpflichtet, wenn sich der Versicherte erst nach einiger Zeit nach den Ergebnissen eines Laborberichts erkundigt. Das hat das Amtsgericht München mit einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 15. April 2009 entschieden (Az.: 142 C 31476/08). (Quelle: Versicherungsjournal vom 19.08.2009)Warnschilder müssen sichtbar seinReiseveranstalter müssen dafür sorgen, dass Warnschilder an den Schwimmbädern der von ihnen angebotenen Hotels gut sichtbar sind. Wenn sie dies unterlassen, verletzen sie ihre Verkehrssicherungspflicht und müssen bei Unfällen den Gästen Schadenersatz zahlen. (Oberlandesgericht Köln Az.: 16 U 71/08(Quelle: Mitteldeutsche Zeitung 04.08.2009) |
