Kernpunkt des Bürgerentlastungsgesetzes sind die
verbesserten Möglichkeiten, die tatsächlich geleisteten
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzusetzen.
Wer seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
selbst zahlt, wie z.B. Selbstständige, kann diese und
andere Kosten zur Vorsorge (Berufsunfähigkeits-, Unfall-
und Haftpflichtversicherungen) bis zu einer Höhe von
jährlich 2800 Euro absetzen.
Die Obergrenze für Arbeitnehmer wurde ebenfalls um 400 Euro
auf 1900 Euro angehoben.