Anerkennung
Anerkennung
Bei einer Anerkennung wird durch den Sozialversicherungsträger eine Versicherungsberechtigung, -pflicht oder die Gültigkeit der gezahlten Beiträge rechtsverbindlich anerkannt. Übergangshilfe |
Viola Singer - Ihr Versicherungsmakler in Merseburg ![]() ...für Sie ein lohnenswerter Vergleich
|