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mehr... Noch eine Altersvorsorge...
Seit 2005 gibt es neben der Riester-Rente eine weitere Form der staatlich
geförderten Altersvorsorge, die sogenannte Rürup-Rente.
Allerdings erhalten Vorsorgesparer hier keine staatlichen Zulagen wie bei der Riester-Rente. Gefördert wird die Rürup-Rente nur über Steuervorteile. Das ist vor allem für ledige, kinderlose Selbstständige interessant, die nicht rentenversicherungspflichtig sind. Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente im Rahmen der Basisversorgung. | ||||||||||||||||||
| Was ist zu beachten? | ||||||||||||||||||
| Welche Vorteile bietet die Rürup-Rente? | ||||||||||||||||||
| Wieviel Förderung gibt es? | ||||||||||||||||||
| Ein Wort zur Besteuerung | ||||||||||||||||||
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| Steuerjahr | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | ..... | 2025 |
| ansetzbarer Prozentsatz von ... | 60 % | 62 % | 64 % | 66 % | 68 % | 70 % | ..... | 100 % |

Ein Wort zur Besteuerung
Der Anleger muss die ausgezahlten Rentenbeiträge versteuern.
Im Jahr 2005 wurden zunächst 50 Prozent der Auszahlungen besteuert.
Dieser Prozentsatz erhöht sich in den darauffolgenden Jahren bis zum Jahr 2020 jährlich um zwei Prozent. Anschließend um jeweils ein Prozent bis zum Jahr 2040.
Ab dem Jahr 2040 werden die monatlichen Rentenzahlungen komplett besteuert.
Allein Selbstständige und Freiberufler, die von anderen staatlich geförderten Altersvorsorge-Produkten ausgeschlossen sind, können davon profitieren.
Verwenden Sie dazu unser Kontaktformular. mehr...

