Die Rechtsanwaltkosten
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Abrechnungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Es wird unterschieden zwischen Festgebühren und Rahmengebühren. Die Rechtsanwaltskosten werden bei Festgebühren nach dem "Gegenstandswert" berechnet.
Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt unter Berücksichtigung aller Umstände selbst.
Rechtsanwaltgebühren entstehen für:
Ihren Rechtsanwalt können Sie selbst wählen. Wenn Sie keinen Anwalt kennen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Rechtsschutzversicherer oder z.B. einem Anwaltssuchdienst im Internet. Geben Sie Ort (Bundesland) und das Rechtsgebiet für Ihren Rechtsfall an.
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