Krankentagegeldversicherung
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Die Krankentagegeldversicherung sichert in jedem Fall Ihr Einkommen, wenn Sie vorübergehend krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind. Sie geraten nicht in Zahlungsnöte, denn Sie können alle Ihre bestehenden persönlichen Verpflichtungen erfüllen.
Nach AVB MB/KT94 ergeben sich folgende Kriterien der Krankentagegeldversicherung:
Für die Berechnung des Krankentagegeldanspruches wird grundsätzlich das Nettoeinkommen verwendet. Durch selbstständige und unselbstständige Tätigkeit ergeben sich folgende Unterschiede:
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