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Seit dem 1. April 2007 haben die Krankenkassen die Möglichkeit, allen gesetzlich Versicherten ein breites Spektrum an Wahltarifen anzubieten.
Ziel ist es, den Wettbewerb der Kassen untereinander zu befördern und die Wahlfreiheit der Versicherungsnehmer zu stärken.
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| Wahltarif für Integrierte Versorgung |
| Der Hausarzttarif |
| Wahltarif für Strukturierte Behandlungsprogramme |
| Wahltarif für Modellvorhaben und besondere ambulante ärztliche Versorgung |
| Der Krankengeld-Tarif - mehr Sicherheit für Selbstständige |
| Der Selbstbehalttarif - kalkuliertes Risiko |
| Der Kostenerstattungstarif - variabel und flexibel |
| Tarife für besondere Therapierichtungen |
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